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  • Erste Hilfe für betrieblich Ersthelfende und die Fahrerlaubnis

Erste Hilfe-Ausbildung nach DGUV und für die Fahrerlaubnis (FeV)

​Sie benötigen einen Erste Hilfe-Kurs als betrieblicher Ersthelfer oder betriebliche Ersthelferin?

Unter der QSEH-Kennziffer 8.1190 sind wir eine ermächtigte Stelle der DGUV und dürfen betrieblich Ersthelfende ausbilden und können dieses dann auch direkt mit Ihrer Berufsgenossenschaft abrechnen.

Unsere Erste Hilfe-Ausbildung ist des Weiteren auch für den Erwerb der Fahrerlaubnis nach FeV anerkannt.

Haben Sie noch Fragen dazu? Gerne beraten wir Sie und stehen für ein persönliches Treffen sehr gerne zur Verfügung.